– Fahrschule Eckholt –
Klassen A - Motorradführerschein
– Fahrschule Eckholt in Haselünne, Herzlake & Lingen
Die Fahrschulklasse Mofa erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, einsitzig, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h:
- Elektro- oder Verbrennungsmotor
- Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50ccm Hubraum bei Fremzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Klasse AM nun mit 15 Jahren
(Im Ausland ab dem 16 Lebensjahr gültig !)
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50ccm Hubraum bei Fremzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Beinhaltet die Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW (15PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
Beinhaltet die Klassen AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW (48PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Beinhaltet die Klassen A1, A2
- Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW
Mindestalter
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Safety first

Airbagweste Vorderansicht
Der Zweiradfahrer ist einer der am wenigsten geschützten Teilnehmer im Strassenverkehr. Komfort und Sicherheit ist oft schwer zu vereinbaren.

Airbagweste Hinteransicht
Unsere Fahrzeuge

Roller Peugeot 6001
Klasse AM / Mofa

KTM Duke 125
Klasse A1

Honda CB 650 F
Klasse A2

Honda CB 650 F
Klasse A
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Kontakt & Anfahrt
Hast du Fragen zu Deinem Führerschein oder wünscht du dir weiterführende Informationen? Dann freuen wir uns, wenn du persönlich bei uns in der Fahrschule vorbei kommst oder uns direkt telefonisch kontaktierst.
Hasestraße 20 | 49740 Haselünne
Haselünner Str. 9 | 49770 Herzlake
Damaschkestraße 1 | 49811 Lingen
E-Mail: info@fahrschule-eckholt.de
Telefon: 05961 - 4911
Fax: (05961) 919242