– Fahrschule Eckholt –

Klassen C - LKW-Führerschein

LKW Straße Lkwführerschein

– Fahrschule Eckholt in Haselünne, Herzlake & Lingen

Beinhaltet C1

Vorbesitz: Klasse B

Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – Sonst ab 21 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger – nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort.

Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, Verlängerung mit ärztlichemrUntersuchung und augenärztlichem Gutachten.

Beinhaltet BE, C1E, T

Vorbesitz: Klasse C

Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – sonst ab 21 Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, Verlängerung mit ärztlicher Untersuchung und augenärztlichem Gutachten.

Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden

Vorbesitz: Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten.

Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Unsere Fahrzeuge

LKW mit Anhänger

Klasse C und CE

- Fahrschule Eckholt -

Kontakt & Anfahrt

Hast du Fragen zu Deinem Führerschein oder wünscht du dir weiterführende Informationen? Dann freuen wir uns, wenn du persönlich bei uns in der Fahrschule vorbei kommst oder uns direkt telefonisch kontaktierst.

Hasestraße 20 | 49740 Haselünne

Haselünner Str. 9 | 49770 Herzlake

Damaschkestraße 1 | 49811 Lingen

E-Mail: info@fahrschule-eckholt.de

Telefon: 05961 - 4911

Fax: (05961) 919242

Theorieunterricht in den Osterferien

Der Theorieunterricht in der 1. Ferienwoche findet eingeschränkt statt.
Außerdem sind wir derzeit NICHT telefonisch zu erreichen.

Bei Fragen und/oder sonstigen Anliegen schreibt uns bitte eine E-Mail:
info@fahrschule-eckholt.de
wir versuchen alle Anfragen zeitnah zu beantworten.

Wir bitten um euer Verständnis.
Vielen Dank ☺

Wir wünschen euch erholsame Osterferien und schöne Ostertage.

Das Team der Fahrschule Eckholt